E-Rechnung für Kleinunternehmer – was du wissen musst
Auch als Kleinunternehmer nach §19 UStG bist du von der E-Rechnung betroffen – aber anders, als viele denken. Hier das Wichtigste kurz und klar.
1. E-Rechnungen empfangen – gilt auch für dich
Seit 01.01.2025 muss jedes Unternehmen im inländischen B2B E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können – auch Kleinunternehmer und Nebengewerbe. Wenn dir ein Lieferant eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung schickt, musst du sie öffnen und lesen können.
👉 Genau dafür kannst du den Virexa E-Rechner nutzen: XML einfügen oder ZUGFeRD-PDF hineinziehen → die Rechnung wird lesbar angezeigt. Kostenlos.
2. E-Rechnungen ausstellen – als Kleinunternehmer befreit
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde festgelegt: Kleinunternehmer sind von der Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen befreit. Du darfst deinen Kunden also weiterhin eine „sonstige Rechnung" (z. B. PDF) schicken – sofern der Kunde zustimmt.
Aber: Viele Geschäftskunden bevorzugen inzwischen echte E-Rechnungen, weil ihre Buchhaltung sie automatisch einliest. Freiwillig eine XRechnung/ZUGFeRD zu schicken, wirkt professionell und erspart dem Kunden Arbeit.
3. Die Fristen im Überblick
- seit 01.01.2025: Empfangen ist Pflicht (alle, auch Kleinunternehmer).
- ab 01.01.2027: Ausstellungspflicht für Unternehmen > 800.000 € Umsatz.
- ab 01.01.2028: Ausstellungspflicht für alle übrigen – Kleinunternehmer bleiben vom Ausstellen befreit, müssen aber empfangen können.
Details: E-Rechnungspflicht.
4. Was du jetzt konkret tun solltest
- ✅ Sicherstellen, dass du E-Rechnungen öffnen/lesen kannst (z. B. mit dem Virexa E-Rechner).
- ✅ Wenn Kunden es wünschen: freiwillig XRechnung/ZUGFeRD ausstellen – geht mit demselben Tool.
- ✅ Keine teure Buchhaltungs-Software nötig – für den gesetzlichen Mindestfall reicht ein schlankes Werkzeug.
Noch Fragen? Schau in die FAQ oder den Vergleich XRechnung vs. ZUGFeRD.