Der Zeitplan

Das kommt gesetzlich auf alle zu

Mit dem Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnung im inländischen B2B-Geschäft stufenweise Pflicht. Der erste Schritt gilt bereits.

Aktiv
01.01.2025

Empfangen wird Pflicht

Jedes Unternehmen muss strukturierte E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Eine reine PDF gilt nur noch mit Zustimmung des Empfängers als Rechnung.

ab 2027
01.01.2027

Versand ab 800.000 €

Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen im B2B-Bereich E-Rechnungen ausstellen – Papier und PDF reichen dann nicht mehr.

ab 2028
01.01.2028

Versand für alle

Ab 2028 gilt die Ausstellungspflicht für alle übrigen Unternehmen – unabhängig vom Umsatz. Spätestens jetzt braucht jeder einen Weg, E-Rechnungen zu erzeugen.

Grundlagen

Was eine E-Rechnung wirklich ist

1

Ein strukturierter Datensatz – kein Bild

Eine E-Rechnung ist maschinenlesbares XML nach Norm EN 16931. Ein eingescanntes Papier oder eine normale PDF erfüllt die Pflicht nicht.

2

Zwei zulässige Formate

XRechnung (reines XML, oft im öffentlichen Auftrag) und ZUGFeRD / Factur-X (PDF mit eingebettetem XML). Beide basieren auf derselben Norm.

3

Automatisch verarbeitbar

Weil die Daten strukturiert sind, liest sie jede Buchhaltungssoftware direkt ein – ohne Abtippen, ohne Fehlerquelle.

PDF / Papier
E-Rechnung (XRechnung)
✕ Erfüllt die Pflicht nicht
  • Nur für Menschen lesbar
  • Muss abgetippt werden
  • Ab 2027/28 unzulässig im B2B
✓ Gesetzeskonform
  • Von Software direkt lesbar
  • Pflichtfelder nach EN 16931
  • Revisionssicher archivierbar