- Nur für Menschen lesbar
- Muss abgetippt werden
- Ab 2027/28 unzulässig im B2B
Das kommt gesetzlich auf alle zu
Mit dem Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnung im inländischen B2B-Geschäft stufenweise Pflicht. Der erste Schritt gilt bereits.
Empfangen wird Pflicht
Jedes Unternehmen muss strukturierte E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Eine reine PDF gilt nur noch mit Zustimmung des Empfängers als Rechnung.
Versand ab 800.000 €
Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen im B2B-Bereich E-Rechnungen ausstellen – Papier und PDF reichen dann nicht mehr.
Versand für alle
Ab 2028 gilt die Ausstellungspflicht für alle übrigen Unternehmen – unabhängig vom Umsatz. Spätestens jetzt braucht jeder einen Weg, E-Rechnungen zu erzeugen.
Was eine E-Rechnung wirklich ist
Ein strukturierter Datensatz – kein Bild
Eine E-Rechnung ist maschinenlesbares XML nach Norm EN 16931. Ein eingescanntes Papier oder eine normale PDF erfüllt die Pflicht nicht.
Zwei zulässige Formate
XRechnung (reines XML, oft im öffentlichen Auftrag) und ZUGFeRD / Factur-X (PDF mit eingebettetem XML). Beide basieren auf derselben Norm.
Automatisch verarbeitbar
Weil die Daten strukturiert sind, liest sie jede Buchhaltungssoftware direkt ein – ohne Abtippen, ohne Fehlerquelle.
- Von Software direkt lesbar
- Pflichtfelder nach EN 16931
- Revisionssicher archivierbar